Ausschreibung für den 33. Hamelner Triathlon am 26. Mai 2024


Ausschreibung zum Download.

Ausrichter: ESV Eintracht Hameln e. V. Abt. Triathlon


Kontaktadresse:
Tobias Schönherr, Wiesengrund 11, Hameln
Email: info@hamelnertriathlon.de
Tel.: 0171-3840419

Veranstaltungsort:

Wettkampfbüro, Startunterlagen, Zieleinlauf: Weserberglandstadion Hameln
Die Adresse für Navigationsgeräte: Kuhlmannstr. 16, 31789 Hameln

Parken:
Parkplätze stehen am Tönebönplatz und am Südbad in ausreichender Zahl zur Verfügung.

Online-Anmeldung:
Die Online-Anmeldung ist ab dem 6. Januar 2024 über unsere Homepage zusammen mit unserem Partner RunTiming möglich. Die Zahlung der Startgebühr erfolgt per Bankeinzug! Die Anmeldung ist erst mit Zahlungseingang gültig.

Meldeschluß ist der 12.05.2024

Wettbewerbe:
  • Volkstriathlon für alle Teilnehmer mit und ohne DTU-Startpass
  • Kinder-/Schülertriathlon

  - Schüler D
  - Schüler C          - Jugend B
  - Schüler B          - Jugend A
  - Schüler A          - Junioren

Nachmeldungen:
Nachmeldungen sind nach Meldeschluss und am Wettkampftag nur bei noch freien Startplätzen und mit einem zusätzlichen Nachmeldeaufschlag möglich.

Ab-/Ummeldungen:
Es erfolgt keine Erstattung des Startgeldes bei Nichtteilnahme. So lange die Online-Anmeldung geöffnet ist, besteht die Möglichkeit seinen Startplatz auf eine andere Person zu übertragen. Ummeldungen am Tag des Wettkampfes können nicht angenommen und der Startplatz kann nicht in das nächste Jahr übertragen werden.

Startunterlagen:
Die Unterlagen einschließlich Transponder werden nur im Wettkampfbüro im Weserberglandstadion am Wettkampftag ab 07.30 Uhr ausgegeben. Jeder Starter muss beim Abholen der Startunterlagen seine Start-Nr. nennen, diese ist vorher einer ausgehängten Teilnehmerliste oder der Webseite zu entnehmen. Der DTU-Startpass ist unbedingt vorzulegen. Die Startkartenausgabe schließt um 10.30Uhr.

Verbandsabgabe:
Teilnehmer die nicht in Besitz eines DTU-Startpasses sind, müssen eine Verbandsabgabe in Höhe von 3,- Euro entrichten, diese wird mit der Startgebühr eingezogen und vom Veranstalter direkt an den Triathlonverband-Niedersachsen abgeführt.
Teilnehmer am Schülertriathlon sind davon befreit. Teilnehmer, die ihren Startpass nicht im Original vorlegen können, müssen die Verbandsabgabe in bar am Wettkampftag entrichten!

Startgebühren


Volkstriathlon
  • 34,- Euro bei Anmeldung bis 01.02.2024 (ohne Startpass zzgl. 3 Euro Verbandsabgabe)
  • 39,- Euro bei Anmeldung bis 12.05.2024 (ohne Startpass zzgl. 3 Euro Verbandsabgabe)

Schülertriathlon
  • 14,- Euro bei Anmeldung bis 01.02.2024
  • 19,- Euro bei Anmeldung bis 12.05.2024


Distanzen

  • Volkstriathlon, Junioren (Jg.2005/06) und Jugend A (Jg.2007/08): 0,5 - 20 - 5
  • Jugend B / Schüler A (Jg. 2009/10 - 2011/12): 0,4 - 10 - 2,5
  • Schüler B (Jg. 2013 - 2014): 0,2 - 5 - 1
  • Schüler C (Jg. 2015 - 2016): 0,1 - 2,5 - 0,4
  • Schüler D (Jg. 2017 – 2018): 0,05 + 0,4 Swim and Run

Teilnehmerlimit:
Ca. 700 Starter alle Wettbewerbe (Volkstriathlon und Kinder-/Schülertriathlon).

Zeitnahme:
Die Zeitmessung erfolgt elektronisch per Time-Chip-System. Ein eigener Chip kann nicht verwendet werden. Der Chip wird am Fußgelenk getragen. Für die Registrierung ist jeder Athlet selbst verantwortlich. Verlorene Chips müssen wir mit 20,- € berechnen.

Wettkampfbesprechung:
Auf Grund der Vielzahl der Startgruppen führen wir mehrere Wettkampfbesprechungen vor der Tribüne im Weserbergland-Stadion jeweils um 8:15, 9:15 und 10:15 Uhr durch. Die Teilnahme an der Wettkampfbesprechung ist verbindlich.
Die Wettkampfbesprechungen für die Jugend finden separat statt und werden im Stadion bekanntgegeben.

Startgruppen:
Jeder Teilnehmer bekommt eine Startgruppe, sowie ein Bahn im Südbad zugewiesen, erster Start ist um 08:55 Uhr. Die Startgruppeneinteilung wird ca. 4-5 Tage vor dem Wettkampf, auf unserer Homepage veröffentlicht. Ein Wechsel der Startgruppe ist nicht möglich!

Schwimmen:
Im beheizten Südbad auf 8 Bahnen á 50m mit 7 Startern pro Bahn.

Vor dem Schwimmen erfolgt ein Check-In der jeweiligen Startgruppe (Einteilung im Aushang bzw. Internet beachten). Dort muss sich jeder Teilnehmer an der Zeiterfassungsbox registrieren lassen. Jeder Teilnehmer ist für die Registrierung beim Check-In selbst verantwortlich!

Radfahren:
Die Radstrecke ist ausgeschildert und mit Streckenposten abgesichert. Sie führt vom Weserberglandstadion über die Ohsener Straße (L424) in Richtung Emmerthal. Nach ca. 3 km geht es links auf die K16 bis zum Wendepunkt und wieder zurück zum Stadion. Es sind 2 Runden zu fahren!
Die Radstrecke ist zum größten Teil für den Verkehr gesperrt, trotzdem ist Vorsicht geboten, da wir beispielsweise Anwohnern nicht die Zufahrt zu ihren Grundstücken verwehren können und wollen.
Wir weisen an dieser Stelle auf das Winschattenverbot und die Helmpflicht hin!

Laufen:
2 Runden zu je 2,5km, Wendepunktstrecke! Siehe Streckengrafik auf unserer Homepage, vom Stadion zum Ziel. Die Strecke ist ausgeschildert und durch Streckenposten besetzt.

Siegerehrung:
Ca. 1 Stunde nach Beendigung der Wettkämpfe

Leistungen/Urkunden/Ergebnislisten:
Obst und Getränke, Finisher-Präsent, Pokale/Medaillen für die AK-Sieger. Medaillen (für Schüler/innen D, C, B, A). Die Ergebnisse werden am Abend des Wettkampfes im Internet veröffentlicht. Die Urkunden können online abgerufen werden.

Preise:
Die jeweils 3 schnellsten Frauen und Männer beim Volkstriathlon erhalten Sachpreise. Die Preise werden im Rahmen der Siegerehrung ausgehändigt.
Ein Nachschicken ist leider nicht möglich.

Rahmenprogramm:
Tombola (nur für anwesende Teilnehmer, eine Vertretung ist nicht möglich).

Duschen/Umkleiden:
Sowohl im Südbad als auch im Weserbergland-Stadion sind Duschen und Umkleidemöglichkeiten vorhanden.

Wettkampfordnung:
Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Anti-Doping- Ordnung, Kampfrichterordnung), sowie die Rechts-und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Diese können bei der Startunterlagenausgabe eingesehen werden. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen und die Rechts- und Verfahrensordnung als für sich verbindlich an. Außerdem gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.

Übersetzungsbeschränkung beim Schülertriathlon
Da wir unseren Wettkampf gemäß der DTU – Sportordnung durchführen, verweisen wir aus gegebenem Anlass an dieser Stelle auf den §36. Zu finden auf Seite 23, wo in der Tabelle neben den Distanzen auch die Übersetzungsbeschränkungen für das Radfahren geregelt sind, welche beim Check-In der Räder entsprechend kontrolliert werden.

Bei allen Rädern mit Kettenschaltung bitten wir darauf zu achten, dass diese Übersetzungen eingehalten werden bzw. die Schaltung entsprechend eingestellt ist (evtl. Gänge gesperrt).
Alle Räder mit Nabenschaltung bzw. ohne Schaltung werden nicht kontrolliert, da wir Neulingen die Möglichkeit geben möchten, sich in der Sportart Triathlon auszuprobieren!

Wettkampfgericht: Lizenzkampfrichter des TVN

Haftungsausschluss:

Der Veranstalter, seine Organe und Helfer übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Diebstahl sowie anderen Schadensfällen. Die Teilnehmer sind für die technische Sicherheit ihrer Ausrüstung selbst verantwortlich. Mit der Anmeldung wird der Haftungsausschluss anerkannt. Die abgeschlossene Sportversicherung schließt gegenseitige Haftpflichtansprüche aus. Eine private Zusatzversicherung wird empfohlen. Die Regeln der DTU sowie der Straßenverkehrsordnung sind unbedingt einzuhalten.

Einwilligung zu Datenerhebung und Datenverwertung/Werbung.

Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein.
Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. an einen kommerziellen Dritten zur Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter-und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (zum Beispiel Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet, im TV oder im Rundfunk) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
Die gespeicherten personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Startnummer, Adresse) werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf ggf. an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

Teilunwirksamkeitsklausel / Erfüllungsort / Anwendbares Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung (bzw. eines Teils einer Bestimmung) gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung möglichst am Nächsten kommt. Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.

Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters. Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer gelesen und erkenne diese ausdrücklich als verbindlich an.


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